1248

Heinrich III. sucht bald nach seinem Regierungsantritte die durch die verschwenderische Freigebigkeit seines Bruders Boleslaw arg zusammengeschmolzenen herzoglichen Güter soviel als möglich wieder zurückzuerhalten; so nimmt er Jaurowiz dem Kloster Heinrichau wieder weg (Stenzel, Gründungsbuch von Heinrichau, Seite 35), so geräth er in grossen Zorn über die Breslauer und ihren Vogt, wegen einer bald nach der Gründung (1241) vorgenommenen Erweiterung ihrer Stadtgrenzen und widerruft diese letztere, bis er sich endlich durch die Bitten der Breslauer (und wohl auch durch eine Geldsumme) zur nachträglichen Anerkennung bewegen lässt (angeführt in seiner Urkunde vom 16. Dez. 1261, Tzschoppe und Stenzel 365). So nimmt er auch in diesem oder dem nächstfolgenden Jahre den Breslauern ihre ursprünglich selbständig dotirte Pfarrkirche zu St. Elisabeth und incorporirt dieselbe dem Matthiasstifte.

Dass der uns allein erhaltenen Urkunde von 1253 noch eine frühere eigentliche Incorporationsurkunde vorausgegangen sei, ist unzweifelhaft, vergl. meinen Aufsatz: die Anfänge der Pfarrkirchen zu Maria-Magdalena und Elisabeth, Abhandlungen der vaterländischen Gesellschaft 1867, Seite 37 und 38.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.